Dieses Hygienekonzept
des SW Oldenburg orientiert sich an
den Handlungs-empfehlungen des DFB-Leitfadens
„Zurück ins Spiel“ sowie den
Vorgaben und Verordnungen des Landes Niedersachsen und
der Gemeinde Hatten. Es
gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die
hiermit im Zusammenhang
stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der
Sportstätte.
Zudem werden Regelungen
für Personen im Publikumsbereich
der Sportstätte festgehalten. Zur besseren
Abtrennung werden die genannten
Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden
unter Punkt
3
erläutert. Ausgenommen
vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche. Hierfür
können weitere
Hygienekonzepte notwendig sein. Die Grundlage für
sämtliche aufgeführten Maßnahmen
und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung
mit SARS-CoV2 zwar
möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das
Umsetzen der genannten
Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
1.
Allgemeine
Hygieneregeln
•
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands
(1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des
Spielfelds.
• In
Trainings- und Spielpausen ist der
Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
•
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B.
Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
• Beachten
der Hust- und Nies-Etikette
(Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
• Empfehlung
zum Waschen der Hände mit Wasser
und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren
der Hände.
•
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen
auf dem Spielfeld.
2.
Verdachtsfälle
Covid-19
• Eine
Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb
ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem
Gesundheitszustand
• Personen
mit verdächtigen Symptomen müssen
die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar
nicht betreten.
• Bei
positivem Test auf das Coronavirus gelten
die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.
Quarantäne
(Mannschaft)
▪ Es ist
nicht ausgeschlossen, dass einzelne
Spieler*Innen oder aber auch ganze Mannschaften in
Quarantäne gehen (müssen).
▪ Wenn es zu
dem Fall kommt, dass sich eine
ganze Mannschaft in Quarantäne begeben muss, gilt
folgendes Vorgehen:
▪ Sofortigen
Kontakt zur Abteilungsleitung
▪ Die
Mannschaften sind selbst dafür
verantwortlich, eine angeordnete Quarantäne zeitnah
nachzuweisen (z. B. mit
Attesten).
▪ Neue
Spieltermine sprechen die betroffenen
Vereine mit dem Staffelleiter ab.
Die
betreffende Person wird mindestens 14 Tage
aus dem Trainings- und Spielbetrieb
genommen.
Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im
Haushalt der betreffenden
Person.
Quarantäne
(Einzelspieler*Innen)
▪ Für den
Fall, dass sich einzelne
Spieler*Innen einer Mannschaft in Quarantäne begeben
müssen,
gilt folgendes
Vorgehen:
▪ Sofortigen
Kontakt zu den zuständigen
örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsämtern.
▪ Sofortigen
Kontakt zur Abteilungsleitung.
▪ Die
behördlich angeordneten
Quarantänemaßnahmen sind nachzuweisen.
Verdachtsfälle
(Einzelspieler*Innen)
▪ Werden
einzelne Spieler*Innen als
Verdachtsfälle eingestuft und ein Testergebnis liegt
noch nicht vor, gilt:
▪ Sofortigen
Kontakt zu den örtlichen Ordnungs-
und Gesundheitsämtern suchen
▪ Sofortigen
Kontakt zur Abteilungsleitung
3.
Organisatorisches
• Alle
Regelungen unterliegen den lokal
gültigen Verordnungen und Vorgaben.
•
Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und
Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und
Spielbetriebs ist die Abteilungsleitung
der Fußballabteilung.
• Die
Sportstätte ist mit ausreichend Wasch-
und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im
Sanitärbereich Sportgeländes,
ausgestattet.
• Alle
Trainer*innen und verantwortlichen
Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und
Maßnahmen zum Trainings- und
Spielbetrieb eingewiesen.
• Vor
Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs
werden alle Personen, die in den aktiven Trainings-
und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv
teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies
gilt im Spielbetrieb neben den Personen des
Heimvereins, vor allem auch für die
Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige
Funktionsträger*innen.
• Alle
weiteren Personen, die sich auf dem
Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen sich über die
Hygieneregeln rechtzeitigin verständlicher Weise
informieren.
• Personen,
die nicht zur Einhaltung dieser
Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der
Zutritt verwehrt bzw. siewerden der Sportstätte
verwiesen.
4.
Zonierung:
Die
Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone
1
„Innenraum/Spielfeld“
• In Zone 1
(Spielfeld inkl.
Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den
Trainings- und Spielbetrieb
notwendigen Personengruppen:
o
Spieler*innen
o
Trainer*innen
o
Funktionsteams
o
Schiedsrichter*innen
o Sanitäts-
und Ordnungsdienst
o
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
Zone
2
„Umkleidebereiche“
• In Zone 2
(Umkleidebereiche) haben nur
folgende Personengruppen Zutritt:
o
Spieler*innen
o
Trainer*innen
o
Funktionsteams
o
Schiedsrichter*innen
o vom Verein
benannte Berechtigte der
jeweiligen Sportart
• Die
Nutzung der Bereiche erfolgt unter Einhaltung
der Abstandsregelung.
• Für die
Nutzung im Trainings- und
Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten
zwischen unterschiedlichen
Teams
vorgesehen.
• Die
Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter
Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher
Versetzung/Trennung. Sie
sollte jedoch nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Eine
Nutzung
der Umkleidekabinen und Duschen kann nicht
garantiert werden. Den
Anweisungen des
Platzwarts und der Abteilungsleitung ist Folge zu
leisten. Wir
empfehlen (besonders den unteren
Jahrgängen umgezogen die Sportanlage zu
betreten und zu verlassen. Trikots etc. können den
Spieler*innen mitgegeben
werden, damit diese umgezogen zu den Spielen
erscheinen können.
• Die
generelle Aufenthaltsdauer in den
Umkleidebereichen ist auf das notwendige Minimum zu
beschränken.
Mannschaftsbesprechungen etc. sind in der Halle bzw.
auf dem Platz unter Wahrung
des Abstandes abzuhalten.
Zone
3
„Publikumsbereich (im Außenbereich)“
• Die Zone 3
„Publikumsbereich (im
Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der
Sportstätte, welche
frei
zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte
Außenbereiche) sind.
• Alle
Personen in Zone 3 betreten die
Sportstätte über einen offiziellen Eingang (siehe
Foto). Die anwesende
Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist
stets bekannt.
• Eine
namentliche Erfassung aller
Besucher*innen wird für sämtliche Spiele empfohlen.
• Zur
Unterstützung der Einhaltung des
Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden
Bereichen auf-/angebracht:
o
Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren
sowie Abstandsmarkierungen
o
Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
•
Unterstützend werden Plakate zu den
allgemeine Hygieneregeln genutzt.
Folgende
Bereiche der Sportstätte fallen nicht
unter die genannten Zonen und sind separat zu
betrachten und
anhand der lokal
gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
•
Vereinsheim
5.
Trainings-
und Spielbetrieb
5.1 Grundsätze
•
Trainer*innen und Vereinsverantwortliche
informieren die Trainings- und Spielgruppen über
die Maßnahmen und Regelungen
des Hygienekonzepts.
• Den
Anweisungen der Verantwortlichen zur
Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
• Das
Trainings- und Spielangebot ist so organisiert,
dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher
Mannschaften vermieden wird.
Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
• Alle
Spieler*innen sind angehalten, eine
rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme
am Training bzw. Spiel
erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
• Die
Trainer*innen dokumentieren die
Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit
5.2 In der
Sportstätte
• Die Nutzung
und das Betreten der Sportstätte
sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein
eigenes Spiel geplant
sind.
• Zuschauende
Begleitpersonen sind unter
Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3
möglich.
• Der Zugang
zu Toiletten sowie Waschbecken mit
Seife ist während des Trainings- und Spielbetriebes
sichergestellt.
5.3 Gruppe von
nicht mehr als 50 Personen
Es handelt
sich um die Personengruppe der
aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist
zulässig,
wenn sie in
Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt.
5.4
Kontaktdaten
Die
Fußballabteilung von Schwarz-Weiß Oldenburg
weist darauf hin, dass im Rahmen der
Dokumentationspflichten personenbezogene
Daten erhoben werden.
Verantwortlich
hierfür ist die jeweils
gastgebende Mannschaft.
-
Familienname,
- Vorname,
- vollständige
Anschrift,
-
Telefonnummer
- Datum und
Zeitfenster der Sportveranstaltung
Diese
Kontaktdaten sind für die Dauer von drei
Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses
aufzubewahren, damit eine
etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Anderenfalls
darf ein Zutritt zu der jeweiligen
Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die
Dokumentation ist dem
zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es
ist zu gewährleisten,
dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten
keine Kenntnis erlangen.
Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen
Ereignisses sind die Kontaktdaten
zu löschen.
5.5 Zuschauer
Zuschauende
sind bei Sportausübungen
zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von
1,5m einhält.
In die
Personengruppe der Zuschauer fallen alle
auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die
nicht unter die
Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 50er
Gruppe aktiver
Sportler) zählen. Damit sind die Trainer, Betreuer,
Ordner etc. allesamt auf
die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein
Ausklammern dieser
„Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich,
da eben nur diese
beiden
Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende)
ordnungsrechtlich
definiert sind.
Bei bis zu 50
Personen sind Stehplätze möglich
und es besteht keine Dokumentationspflicht der
Kontaktdaten der Zuschauenden
(gemäß Punkt 5.4).
Liegt die Zahl
der Zuschauenden bei mehr als
50, so ist das verfolgen der Sportausübung für alle
Zuschauenden
sitzend zu
verfolgen (Sitzplatz). Zudem sind bei mehr als 50
Personen die Kontaktdaten
(gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren und dieses
Hygienekonzept anzufertigen.
Die Zahl der
Zuschauenden darf 250 Personen
nicht übersteigen.
Anmerkung:
Wir
bitten
ausdrücklich darum, Treffen zu Auswärtspartien auf dem
Parkplatz oder an
anderen Treffpunkten zu organisieren. Das Treffen auf
dem Sportplatz bzw. im
Zuschauerbereich ist zu vermeiden.
Besprechungen
im
Vereinsheim oder auf der Anlage sind zwingend mit dem
Platzwart abzustimmen!